Rohmann Immobilien GmbH
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Kündigung; Einzelner Mieter einer WG?

Die Wohnung ist als Ganzes vermietet. Der Auszug eines Einzelnen ist nur mit einem geeigneten Nachmieter möglich oder wenn die anderen Mieter die Wohnung übernehmen. Der Nachmieter muss von uns und der WG akzeptiert werden. Der ausziehende Mieter wird erst nach Unterzeichnung aller Dokumente aus dem Vertrag entlassen.
  • Keine Kautionsverrechnung oder Schlüsselübergabe zwischen Mietern.
  • Mängel müssen spätestens vier Wochen nach Mieterwechsel gemeldet werden.

Kündigung; Vorzeitige Beendigung des Mietvertrags?

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird. Vertragsabhängig kann eine Mindestmietzeit gelten. Der Mieterwechsel muss der Hausverwaltung mindestens 6 Wochen vorher gemeldet werden.

WG; Kündigung eines einzelnen Mieters?

Die Regelungen entsprechen denen der Kündigung eines einzelnen WG-Mieters. Der Nachmieter muss akzeptiert und die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
  • Keine Kautionsverrechnung oder Schlüsselübergabe zwischen Mietern.
  • Mängel müssen spätestens vier Wochen nach Mieterwechsel gemeldet werden.

Wohnungsanmietung; Benötigte Unterlagen?

  • Kopie der letzten Gehaltsabrechnung bzw. Einkommensnachweis
  • Bei Geringverdienern/Studenten: Bürgschaft + Gehaltsnachweis des Bürgen
  • Selbständige: Einkommensnachweis oder GuV vom Steuerberater

Wohnungsanmietung; Ablauf?

  • Wohnungsbesichtigung
  • Vorstellung bei der Hausverwaltung mit Selbstauskunft
  • Einreichung der Unterlagen
  • Mietvertrag unterschreiben
  • Wohnungsübergabe