Kontakt

Rohmann Immobilien GmbH

Prinzenstr. 20 A
37073 Göttingen

T: 0551- 997 222 0
F: 0551- 997 222 13

per E-Mail

Anfahrt

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 14:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kündigung; Einzelner Mieter einer WG?

Die Wohnung ist als Ganzes vermietet, daher ist der Auszug eines Einzelnen nur möglich, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde oder die anderen Mietparteien die Wohnung allein übernehmen. Ein Nachmieter muss von uns und von der WG akzeptiert werden. Der ausziehende Mieter wird erst aus dem Mietvertrag entlassen, wenn alle Unterlagen vom Nachmieter vorliegen und die Änderungsvereinbarung von allen unterzeichnet wurde.

  • Eine Kautionsverrechnung oder Schlüsselübergabe zwischen den Mietern ist nicht erlaubt.
  • Mängel müssen spätestens vier Wochen nach Mieterwechsel angegeben werden

Kündigung; Kann ich den Mietvertrag vorzeitig beenden? (z. B. vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist)

Das ist möglich. Der aktuelle Mieter muss sich um einen geeigneten Nachmieter kümmern, mit dem die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer einverstanden ist. Allerdings gilt es eine Mindestmietzeit (vertragsabhängig) einzuhalten. Ein Mieterwechsel muss der Hausverwaltung mindestens 6 Wochen vorher mitgeteilt werden.

Wohngemeinschaft (WG); Kündigung eines einzelnen Mieters?

Die Wohnung ist als Ganzes vermietet, daher ist der Auszug eines Einzelnen nur möglich, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde oder die anderen Mietparteien die Wohnung allein übernehmen. Ein Nachmieter muss von uns und von der WG akzeptiert werden. Der ausziehende Mieter wird erst aus dem Mietvertrag entlassen, wenn alle Unterlagen vom Nachmieter vorliegen und die Änderungsvereinbarung von allen unterzeichnet wurde.

  • Eine Kautionsverrechnung oder Schlüsselübergabe zwischen den Mietern ist nicht erlaubt.
  • Mängel müssen spätestens vier Wochen nach Mieterwechsel angegeben werden

Wohnungsanmietung; Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung bzw. Einkommensnachweis
  • Bei Geringverdienern und Studenten eine Bürgschaft und eine Kopie der Gehaltsabrechnung des Bürgen
  • Kontoauszüge und Erbschaften zählen nicht
  • Bei Selbständigen einen Einkommensnachweis oder eine GuV vom Steuerberater

Wohnungsanmietung; Wie ist der Ablauf?

  • Besichtigung der Wohnung
  • Vorstellen bei der Hausverwaltung mit Selbstauskunft
  • Einreichung der Unterlagen
  • Mietvertrag unterschreiben
  • Wohnungsübergabe

Wohnungssuche